Mandatsbedingungen
des Rechtsanwalts Christian Haardt, Massenbergstr. 11, 44787 Bochum - Der beauftragte Rechtsanwalt erbringt die anwaltliche Tätigkeit am Kanzleisitz. Der Kanzleisitz ist Erfüllungsort gemäß § 362 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Auftraggeber hat die Vergütung an diesem Sitz zu zahlen.
- Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalt wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf 1.000.000,- EUR (vierfacher Betrag der Mindestversicherungssumme) begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Im Einzelfall können bei einem höheren Haftungsrisiko Einzelfallversicherungen gesondert vereinbart werden.
- Fernmündliche Erklärungen und Auskünfte des Rechtsanwalts sind nicht verbindlich, es sei denn, sie sind von ihm schriftlich bestätigt worden.
- Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber einen hierauf gerichteten Auftrag erteilt und der Rechtsanwalt diesen Auftrag angenommen hat. Hat der Rechtsanwalt dem Auftraggeber einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreitet und der Auftraggeber binnen zwei Wochen hierzu nicht Stellung genommen, obwohl der Auftraggeber auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen worden ist, gilt dieses Schweigen als Zustimmung.
- Der Auftraggeber erklärt die Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen und sonstigen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Partei, erstattungspflichtigen Dritten oder der Justizkasse in Höhe des Vergütungsanspruchs des beauftragten Rechtsanwalts. Der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung an. Er ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen.
- Der Auftraggeber ist darüber belehrt worden, dass in den Fällen, in denen eine Rechtsschutzversicherung besteht, die Deckung der Mandatskosten durch die Rechtsschutzversicherung von Voraussetzungen abhängig ist (z.B. Dauer oder Umfang des Versicherungsvertrages, Selbstbeteiligung, Beitragsrückstand etc.), die der Anwalt bei Mandatserteilung nicht geprüft hat. Der Auftragnehmer erteilt in diesen Fällen den Auftrag unabhängig von einer Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung.
- Der Auftraggeber ist gemäß § 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen worden, dass die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung geschlossen wurde.
- Der Auftraggeber ist des Weiteren darauf hingewiesen worden, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz keine Kosten vom Gegner zu erstatten sind. Ihm ist bekannt, dass er seine Rechtsanwaltskosten selbst trägt. Er ist ferner darüber belehrt worden, dass er sich in arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz auch selbst vertreten kann.
- Der Auftraggeber ist mit diesen Bedingungen für alle dem Rechtsanwalt bereits erteilten und noch zu erteilenden Aufträge einverstanden.
- Die Übersendung von Unterlagen per e-mail erfolgt auf eigenes Risiko des Mandanten.
- Eine Mandatserteilung per e-mail bedarf der ausdrücklichen Rückbestätigung durch den Anwalt.
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