Rechtsanwalt Christian Haardt

 

Ein paar Worte zum Thema Geld:

 

Natürlich kostet die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen auch Geld, aber wer von Ihnen arbeitet schon gerne umsonst. Die tatsächlichen Kosten für die anwaltliche Beratung und das anwaltliche Tätigwerden werden jedoch in der Regel maßlos überschätzt

 

Zu Bedenken ist dabei vor allem, daß die Anwaltskosten regelmäßig nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was sich an Kosten aus der fehlerhaften Wahrnehmung der eigenen Interessen oder aus durch Unkenntnis entstandenen Fehlern ergibt

Selbstverständlich gehört auch die eingehende Darstellung der anfallenden Anwaltskosten zu einer verantwortungsvollen anwaltlichen Beratung.

Meine Leistungen rechne ich im Normalfall nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach dem Wert des Streitgegenstandes, ab.

In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach dem RVG  gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Die Höhe des Honorars bei Zeitvergütungen beginnt bei € 300,- je Stunde zzgl. Auslagen, Fahrtkosten, und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abgerechnet wird in Einheiten von 0,25 Stunden. Abweichende Vereinbarungen sind jedoch im Einzelfall möglich.

Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst. Pauschalvereinbarungen werden in der Regel bei der Erstellung von Verträgen oder für ein erstes kurzes Beratungsgespräch geschlossen.

Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechne dann bei Ihrer Versicherung ab.

Sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 10 Euro  Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.

Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen.

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