Rechtsanwalt Christian Haardt

Impressum:

Rechtsanwalt Christian Haardt ist Mitglied  der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm.

Die  maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung. Die maßgeblichen Vorschriften finden Sie unter dem Stichwort Berufsrecht auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer:

www.brak.de

 

Hinweise gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) in der Fassung des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr vom 20.12.2001:

 

Diese Seiten sind erstellt worden von:
Rechtsanwalt Christian Haardt
Massenbergstraße 11, 44787 Bochum
Telefon: 0234 / 96 48 44 0
Telefax: 0234 / 64 07 74 0
E-Mail: haardt@ra-haardt.de
Internet:
www.ra-haardt.de

Zulassung/Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18, 59063 Hamm, Bundesrepublik Deutschland;
Tel.: 02381/985000
Fax: 02381/985050
Internet:

 

www.rak-hamm.de

 

Berufsbezeichnungen/Berufsregeln:
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde Herrn Rechtsanwalt Haardt aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für seinen Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer zuerkannt. Er unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26.07.1957 (BGBl. I 907) (BRAGO) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.

 

Die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" wurde Herrn Rechtsanwalt Haardt von der zuständigen Rechtsanwaltskammer, im Rahmen eines in der Fachanwaltsordnung geregelten Verfahrens verliehen. Sie kann widerrufen werden, wobei der Widerruf auch erfolgen kann, wenn Herr Rechtsanwalt Haardt seiner, in der Fachanwaltsordnung geregelten Fortbildungspflicht nicht nachkommt oder diese nicht nachweist.

 

 

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(c) RA Christian Haardt

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